Der Verlust der Fahrerkarte ist der zuständigen Ausgabestelle des ausstellenden Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, zu melden. Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern Sie nachweisen können, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.
Bei Verlust der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das digitale Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diesen mit Ihrer Unterschrift.
Bei Verlust der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Ausgabestelle des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersatz der Karte stellen.