Einzelbetriebserlaubnis für Privatkunden

Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnisse – sicher zur Zulassung

Für bestimmte Neufahrzeuge sowie Um- und Eigenbauten schreiben die EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung (EG-FGV) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Einzelgenehmigung oder die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vor. Unsere Sachverständigen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr erstellen für Sie die erforderlichen Gutachten.
Sie möchten mehr zur DEKRA Einzelbetriebserlaubnis wissen? Wir helfen Ihnen gerne!
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  • Reduzierung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken

Alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen aus einer Hand

Wir unterstützen Sie bei der behördlichen Genehmigung Ihres Fahrzeugs durch die Erstellung erforderlicher Gutachten und Prüfbescheinigungen.
Unsere Leistungen im Überblick:
  • Änderungsabnahmen und Eintragungen von Fahrzeugteilen gemäß § 19 StVZO
  • Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO
  • Erstellung von Gutachten für Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
  • Technische Beratung zu Umbauten, Importen und Sonderfahrzeugen

Wann ist eine Einzelgenehmigung erforderlich?

Ob Ihr Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis benötigt, regelt § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung (EG-FGV).
Eine Einzelgenehmigung kommt insbesondere für Neufahrzeuge in Betracht, für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, z.B.:
  • Fahrzeuge der Klassen M (Pkw, Busse)
  • Fahrzeuge der Klassen N (Lkw)
  • Fahrzeuge der Klasse O (Anhänger)

Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO

Für alle übrigen Fälle ist eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erforderlich. Diese betrifft insbesondere Fahrzeuge, die:
  • keinem genehmigten Fahrzeugtyp zugeordnet sind
  • als Eigenbau oder Einzelanfertigung hergestellt wurden
  • aufgrund baulicher Veränderungen keine gültige Betriebserlaubnis mehr besitzen
  • aus dem Ausland eingeführt wurden und keine EG-Typgenehmigung besitzen
  • über einen längeren Zeitraum außer Betrieb waren oder deren Fahrzeugpapiere fehlen
Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, ob das Fahrzeug den geltenden bau-, betriebs- und umweltrechtlichen Vorschriften der StVZO entspricht.
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