Hohe Anforderungen an die technische Sicherheit in Planung, Bau und Betrieb
Erdgas und andere Brenngase, wie zum Beispiel Bio- und Flüssiggas, werden vom Ort der Erzeugung bis zu den Verbrauchsstellen mit Drücken über 16 bar zumeist über große Entfernungen in speziell ausgelegten Gashochdruckleitungen transportiert. Die Leitungssysteme müssen den Anforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) hinsichtlich Konstruktion, Bau und Betrieb entsprechen und regelmäßig überprüft werden.
DEKRA ist akkreditierte Prüfstelle für Gashochdruckleitungen
Folgende Anlagen prüfen unsere erfahrenen Sachverständigen nach GasHDrLtgV und führen für Sie alle erstmaligen und wiederkehrenden Inspektionen nach DIN EN 17020 durch:
- Gashochdruckleitungen (> 16 bar)
- Gasniederdruckleitungen (< 16 bar)
- Gasdruckregelanlagen
- Gasmessanlagen
- Gasexpansionsanlagen
- Verdichteranlagen
- Erdgastankstellen
- Biogaseinspeisanlagen
- Durchleitungsbehälter (nach DVGW G 498)
Unser Prüfportfolio umfasst:
- Prüfung der Planungsunterlagen
- Konformitätsprüfung
- Bewertung und gutachterliche Stellungnahme von Leitungssystemen zur Umstellung des Mediums auf Wasserstoff
- Neubewertungen der Konformität bei Änderungen, beispielsweise Druckerhöhung nach DVGW G 458
- Gutachterliche Äußerung gemäß §5 Abs. 1 Satz 2 GasHDrLtgV zum Leitungsvorhaben einschließlich aller zugehörigen Anlagen vor Genehmigung des Projektes
- Vorab- und Schlussbescheinigung
- Anhörung vor Arbeiten an in Betrieb befindlichen Anlagen
- Baubegleitende Prüfungen, zum Beispiel zerstörungsfreie Prüfung von dauerhaften Werkstoffverbindungen (Schweißnahtprüfung)
- Wiederkehrende Prüfung gemäß den gesetzlichen und behördlichen Auflagen, unter anderem unter Einsatz hochspezifizierter Molchtechnik