Die DEKRA UVV-Prüfung fürs Fahrrad
Die DGUV Publikationen beinhalten verschiedene Regelungen, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleisten soll. Dazu gehört auch, dass nur Arbeitsmittel, wie auch betrieblich genutzte Diensträder, eingesetzt werden, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicher sind – das bedeutet vordergründig mangelfrei.
Um die Sicherheit der bei Ihnen eingesetzten Diensträder zu unterstützen, führen wir bei Ihnen die Sachverständigenprüfung nach DGUV G 324-003 und nach Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70, kurz UVV-Prüfung, durch. Dazu gehören die:
- Wiederkehrend Prüfung mindestens alle 12 Monate
- Prüfung nach prüfpflichtigen Ereignissen, wie Unfällen
- Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen, wie Einbau eines stärkeren Antriebs
Prüfinhalt
Unsere Sachverständigen führen die insgesamt 50 Punkte umfassende Prüfung sorgfältig an allen Fahrradtypen und Roller durch. Neben einer Probefahrt am Ende inspizieren sie unter anderem:
- Alle Rahmentragenden Teile
- Verschraubungen auf festen Sitz
- Gelenke auf Spiel
- Elektrische Anlage
- Bremsen
- Reifen
- Speichenfelgen auf korrekte Vorspannung
- Antriebskette oder den Antriebsriemen auf Verschleiß