Fahrerlaubnisprüfung in den neuen Bundesländern
Die Fahrerlaubnisprüfungen werden in den neuen Bundesländern von der Technischen Prüfstelle des DEKRA e.V. Dresden durchgeführt. In sechs Bundesländern und 22 Dienststellen sind ca. 450 Prüferinnen und Prüfer für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen im Einsatz. Sowohl die theoretische als auch praktische Prüfung führen erfahrene amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Basis der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem DEKRA Qualitätsmanagementsystem für das Fahrerlaubniswesen durch.
Bitte beachten Sie: Die Durchführung der praktischen Prüfung kann erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Wichtiges für Ihre theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu beiden Prüfungen mit:
- Personalausweis oder Reisepass oder das von der Fahrerlaubnisbehörde benannte Personaldokument
- Ausbildungsbestätigung der Fahrschule (entfällt, wenn die Fahrschule gegenüber der Technischen Prüfstelle elektronisch bestätigt hat, dass diese vorliegt)
- Schaltnachweis im Fall der Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B197 (entfällt, wenn die Fahrschule gegenüber der Technischen Prüfstelle elektronisch bestätigt hat, dass diese vorliegt)
Unsere Videos zur Fahrerlaubnisprüfung